Der Kinderschutzbund, das Deutsche Kinderhilfswerk und weitere zivilgesellschaftliche Organisationen Seitenstark, UNICEF u.a. veröffentlichten am 11. Juni 2025 ein gemeinsames Grundsatzpapier zur Altersfeststellung. Darin fordern sie eine differenzierte Auseinandersetzung mit Verfahren zur Altersverifikation und setzen sich für ein kindgerechtes, datenschutzkonformes und diskriminierungsfreies Internet ein. Das „Grundsatzpapier zivilgesellschaftlicher Organisationen zum Thema Altersverifikation/Altersfeststellung“ analysiert Chancen und Risiken verschiedener technischer Verfahren und enthält klare Anforderungen an Datenschutz, Zugänglichkeit und Transparenz, darunter:
- Privacy, Safety und Transparency by Design
- Datenminimierung und Zero-Knowledge-Proof
- Zugang für alle, auch für marginalisierte Gruppen
- kindgerechte Kommunikation und Widerspruchsmöglichkeiten
Die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V. (GMK) begrüßt die differenzierte Auseinandersetzung mit den Chancen und Herausforderungen der technischen Altersverifikation im Allgemeinen und mit den möglichen technischen Verfahren im Besonderen.
Als Bundes- und Fachverband für Medienpädagogik und Medienbildung spricht sich die GMK jedoch zudem für vielschichtige Lösungsansätze aus. „Hier ist eine umfassende Strategie notwendig, bei der die Altersverifikation lediglich ein Baustein sein kann. Diese Strategie gilt es durchdacht zu gestalten und unbedingt mit einem Bündel aus präventiven Maßnahmen und pädagogischen Angeboten zu rahmen, welcher vor allem die Medienkompetenz stärkt und die Teilhabe von Jugendlichen an einer digital vernetzten Gesellschaft ermöglicht.“, so Co-Geschäftsführerin Dr. Friederike von Gross. Dafür müssen Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Eltern stärker in die Lage versetzt werden, junge Menschen über die Risiken und Chancen digitaler Medien aufzuklären und sie befähigen, Medien kreativ und kritisch, selbstbestimmt und sicher, genussvoll und sozial verantwortlich zu nutzen.
„Ein moderner, erzieherischer Jugendmedienschutz umfasst stets Schutz, Befähigung und Teilhabe. Daher sollten vor allem Anbieter in die Pflicht genommen werden, altersgerechte und sichere digitale Interaktionsräume zur möglichst unbeschwerten Mediennutzung zu schaffen – mit wirksamen Schutzmechanismen gegen Inhalts- und Kontaktrisiken. Dies ist wesentlich sinnvoller als einseitige Altersverifizierungen mit Ausweiskontrollen oder biometrischen Nachweisen, deren Übermittlung an große Tech-Konzerne erhebliche Datenschutzrisiken birgt“, ergänzt Co-Geschäftsführer André Weßel.
